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Volksschule St. Nikolai ob Drassling
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Volksschule, Schule, Lehrer


Schulordnung


Aufsicht
  • Ab 07:15 bis 07:45 werden die Kinder von der Frühaufsicht beaufsichtigt und dürfen das Schulgelände nicht mehr verlassen. Grundsätzlich dürfen sich die Kinder nur im eingezäunten Bereich der Schule aufhalten.
  • Ab 7:45 betreten die SchülerInnen die Klassenräume und werden vom Lehrpersonal beaufsichtigt.
  • Die Ortskinder und Kinder, die von ihren Eltern gebracht werden, sollen frühestens um 7:40 zur Schule kommen und nach dem Unterricht gleich nach Hause gehen.
  • Bei Unterrichtsschluss werden die Kinder in der Garderobe verabschiedet. Damit endet die Aufsichtspflicht der Lehrer.
Garderobenordnung
  • Überkleider und Schuhe sind in der Garderobe auszuziehen, Schuhe und Hausschuhe sind auf den Fußraster zu stellen.
  • Das Tragen von Hausschuhen ist Pflicht.
  • Wertgegenstände und Geld sollen nicht in der Garderobe zurückgelassen werden.
Gute Gewohnheiten und Höflichkeit
  • Wir grüßen und verabschieden uns auf vereinbarte Weise.
  • Vor dem Betreten eines Raumes klopfen wir an.
  • Um Dinge zu bitten und zu danken ist eine Selbstverständlichkeit.
  • Wir verhalten uns den Lehrerinnen und anderen Erwachsenen gegenüber respektvoll und höflich.
  • Unsere Mitschüler behandeln wir so wie wir auch behandelt werden möchten.

Sauberkeit

  • Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Eltern ihre Kinder gewaschen und gepflegt in die Schule schicken.
  • Im WC benimmt sich jeder gemäß den allgemein gültigen Regeln.
Pausenordnung
  • Während der kleinen Pausen, die in den Klassenräumen verbracht werden, haben die Kinder die Möglichkeit zu jausnen und zu trinken.
  • Die großen Pausen werden, sofern es das Wetter erlaubt, im Freien verbracht.
    Dabei werden die Kinder selbstverständlich beaufsichtigt.
Unterrichtsstörungen
  • Das Laufen und Schreien ist in der Klasse und in den Gängen zu unterlassen.
  • Aussprachen mit den Eltern haben in den Sprechstunden zu erfolgen.
  • Wir weisen darauf hin, dass wir ausschließlich erziehungsberechtigten Personen Auskünfte über schulische Belange erteilen dürfen.
Verlassen des Schulgebäudes oder des Schulgeländes
  • Dieses ist während der gesamten Unterrichtszeit und den Pausen verboten.
  • In berechtigten Ausnahmefällen ist vorher immer die Klassenlehrerin zu informieren.
  • Das Kind darf dann nur von einem Erziehungsberechtigten in der Schule abgeholt werden.

Schule sind wir alle – gemeinsam geht es besser
  • Wir bemühen uns, mit allen gut auszukommen und Streitigkeiten nicht mit Gewalt zu lösen.
  • Grüßen, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft sind für uns selbstverständlich.
  • Wenn wir rücksichtsvoll und achtsam sind, können wir Unfälle und Verletzungen vermeiden.

St.Nikolai ob Draßling, 20.10.2020
Kontakt:

Volksschule St. Nikolai/Dr.
St. Nikolai ob Draßling 128
8422 St. Veit in der Südsteiermark
Tel. und FAX: 03184-2279
E: vs.st.nikolai@st-veit-suedsteiermark.gv.at